Ackerbau – Gemeinsamer Antrag
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 05.09.2024
Der versierte Pflanzenschutzberater M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg erinnert heute, dass GLÖZ 8-Zwischenfrüchte, die als Ersatz für die 4%-Pflichtbrache nach der Hauptkultur angesät wurden bzw. noch angesät werden erst ab 01.01.2025 geerntet, gewalzt, gemulcht oder eingearbeitet werden dürfen! Jegliche Nutzung bzw. Bearbeitung in 2024 ist nicht erlaubt. Diese Zwischenfrucht darf dann aber im nächsten Jahr nicht zur Hauptkultur werden, eine Sommerung muss folgen. Die Hauptkultur ist die Kultur, die im Zeitraum vom 01. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der Fläche steht.
Praxistipps: Beispielsweise besteht die Möglichkeit im Herbst Grünroggen zu säen, so dass bis 31.12.2024 ein etablierter Bestand auf der Fläche steht. Der Aussaat-Termin im Herbst ist hierbei flexibel wählbar. Im Frühjahr wird der Grünroggen dann geerntet, Mais oder eine andere Sommerung folgt dann und bildet die Hauptkultur. Weiterhin existiert z.B. auch die Möglichkeit Kleegras im Herbst auszusäen, erst im Frühjahr zu ernten und dann Mais als Hauptkultur folgen zu lassen.