Ackerbau – Feldmäuse – Was tun?
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.11.2024
Der Frage ging Dr. Jonathan Mühleisen vom Stuttgarter Pflanzenschutzdienst im Regierungspräsidium nach. Der Stuttgarter Experte weiß, dass Feldmäuse erhebliche Schäden im Ackerbau und Grünland verursachen können - insbesondere in milden Wintern. Eine rechtzeitige Bestandsaufnahme und die daraus eventuell ableitbare Durchführung geeigneter Maßnahmen sind für den Fachmann von elementarer Bedeutung, um keine wirtschaftliche Folgen zu generieren.
Momentan ist der Besatz durch Feldmäuse wegen der noch niedrige Vegetation sehr gut zu erkennen. Deshalb sollten jetzt insbesondere Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit der Vorfrucht Getreide oder Raps, Feldränder, Gräben und auch Wiesen und Weiden unbedingt kontrolliert werden.
Auf befallenen Feldrändern und in Gräben ist es ratsam, den Bewuchs vor dem Winter kurz zu halten, um den Mäusen möglichst wenig Deckung zu bieten. Auch Grünlandflächen sollten möglichst kurz in den Winter gehen. Vor allem dann, wenn keine natürlichen Ansitzmöglichkeiten wie Bäume vorhanden sind empfehlen die Mäuseexperten zusätzlich, Sitzstangen für Greifvögel aufzustellen. Greifvögel sind bei der Wahl ihres Ansitzes wenig wählerisch. Ein 2,5 bis 4 Meter langer Pfahl mit einem Durchmesser von 5 bis 10 Zentimetern, der an der Spitze ein Querholz mit 20 bis 40 Zentimetern Breite und 3 bis 5 Zentimetern Durchmesser trägt, genügt. Der Pfahl sollte etwa 40 bis 50 Zentimeter tief im Boden verankert werden, um Stabilität zu gewährleisten. Je höher die Sitzstange, desto größer ist der einsehbare Umkreis.
Bekämpfungsrichtwerte - Falls trotz vorbeugender Maßnahmen weiterhin viele Mäuse auftreten, kann eine chemische Bekämpfung auf den betroffenen Flächen in Betracht gezogen werden. Die Notwendigkeit einer Bekämpfung muss jedoch durch geeignete Prognoseverfahren wie Probefänge belegt werden (NS648). Ein bewährtes Verfahren ist die sog. Lochtretmethode. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auf zwei Kontrollflächen von jeweils 250 Quadratmetern (16 mal 16 Meter) alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden werden die erneut geöffneten Löcher gezählt. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8 und für Grünland im Herbst bei 11 geöffneten Löchern pro Kontrollfläche. Überschreitet der Befall einen dieser Bekämpfungsrichtwerte, ist die verdeckte Ausbringung von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mithilfe geeigneter Köderstationen die einzige zulässige direkte Bekämpfungsmaßnahme.
Doch Achtung - Köder dürfen weder offen ausgelegt (NT659) noch an der Oberfläche verbleiben (NT664, NT680). Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes eine gute Wirkung zu erwarten. Allerdings kann Feuchtigkeit die Wirkung der Köder beeinträchtigen, da sich aus dem Giftweizen oder den Giftlinsen ein Gas entwickelt, das auf Mäuse abschreckend wirkt. Deshalb sollte die Ausbringung nur bei trockenem Wetter mit einer stabilen Trockenperiode von mindestens 3 bis 4 Tagen erfolgen.
Anwendungsverbot - In Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt grundsätzlich ein Anwendungsverbot für Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Auch in Gebieten in denen Feldhamster, Haselmaus oder Birkenmaus sowie auf Zugvogelrastplätzen nachgewiesener Weise vorkommen, gilt es die Anwendungsbestimmungen. NT803-1, NT820-1 bis NT820-3 zwingend zu beachten. Außerdem ist vor einer Anwendung in sog. Natura-2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. bei Kontrollen gilt es, den entsprechend erforderlichen Nachweis der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen (NT802-1).