Ackerbau - FAKT - Förderantrag 2024
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 10.01.2024
Der FAKT II-Förderantrag für das Antragsjahr 2024 kann über das FIONA-System noch bis zum 15. Februar 2024 gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der FAKT II-Förderantrag zwingend vor Ablauf des genannten Zeitraums abgeschlossen sein muss.
Aufgrund zahlreicher Rückfragen, weisen wir nochmals darauf hin, dass vorhandene mehrjährige Verpflichtungen aus dem FAKT-Förderantrag des letzten Jahres weiter gelten und nicht erneut beantragt werden dürfen (siehe FAKT-Förderbescheid 2023, der in den meisten Fällen im November 2023 versandt wurde).
Ein FAKT-Förderantrag ist erforderlich, wenn Sie
- in eine neue FAKT-Maßnahme einsteigen möchten (Neuantrag),
- für alle einjährigen Maßnahmen (Tierwohlmaßnahmen aus dem Bereich G), da es sich auch hier um Neuanträge handelt,
- eine vorhandene FAKT-Verpflichtung erhöhen möchten (Erweiterungsantrag),
- von einer vorhandenen Verpflichtung in eine höherwertige Maßnahme umsteigen möchten (Umstiegsantrag).
Mit dem FAKT-Förderantrag wird die Verpflichtung für die Folgejahre festgelegt. Mit dem Gemeinsamen Antrag, der jährlich bis 15.05. zu stellen ist, wird dann die (jährliche) Auszahlung der FAKT-Maßnahmen beantragt.
Die Verpflichtungshöhe des FAKT-Förderbescheids begrenzt die mögliche Auszahlungshöhe. Ohne Verpflichtung kann keine Auszahlung erfolgen.