Ackerbau – Einarbeitungstermine Begrünung
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 25.11.2024
N. Waldorf, anerkannte Pflanzenschutzberaterin im Landwirtschaftsamt in Buchen erinnert an wichtige Termine im Neckar-Odenwald-Kreis.
Einarbeitungstermine Begrünung:
- Zwischenfrucht zur Erfüllung von GLÖZ 8 (4%-Stilllegung, Code 67): ab 01. Januar
- FAKT E1.2 (Code 41) Begrünungsmischungen: ab 16.01.2024
- FAKT E7 (Code 48): 50% Flächenanteil (mind. 1/3-max. 2/3) ab 16.01.2024
- Wasserschutz
Problemgebiet | |
Begrünungsart Standortverhältnisse | Früheste Bearbeitung |
Flächen mit abfrierender Begrünung und unbegrünte Flächen | |
Höhenlagen über 300 m | 01.12. |
Höhenlagen unter 300 m |
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| 01.12. |
| 01.01. |
| 01.02. |
Flächen mit winterharter Begrünung | |
| 01.02. |
Zwischenfrüchte, die weder in FAKT angemeldet sind, noch zur Erfüllung für GLÖZ 8 angerechnet werden, können unter Beachtung weiterer förderrechtlichen Vorgaben, bereits umgepflügt werden.