Ackerbau - Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 23.10.2024
„Denken Sie daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Amt Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis in einem aktuellen Hinweis.
Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, müssen Sie als Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf ihrem Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.
Folgende Daten müssen vorhanden sein: Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha. Außerdem sollten Sie auch die Maßnahmen im Bereich IPS+ (z.B. Schädlingskontrolle, resistente Sorte ec.) dokumentieren. Aufbewahrung 3 Jahre.
Praxistipp: Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft.