Ackerbau – Das Wichtigste in aller Kürze…
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 20.08.2024
Das „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Amt Ludwigsburg übermittelt heute wichtige Information zu eigentlich sehr komplexen Themen.
Stilllegungsflächen (GLÖZ 8 und ÖR 1a) - Die Vorbereitungen zur Aussaat von Winterraps beginnen, Wintergerste darf ab dem 15. August erfolgen. Die Vorbereitungen für die anderen Winterkulturen dürfen ab 01. September erfolgen und für Sommerkulturen erst ab dem 01.01.2025.
Grundbodenuntersuchung - Mit der Grundbodenuntersuchung werden landwirtschaftliche Böden auf den pH-Wert und die Gehalte der Grundnährstoffe (Phosphor, Kalium, Magnesium) überprüft. Daraus ergibt sich der Kalkbedarf sowie der Düngebedarf an Grundnährstoffen auf dem betreffenden Schlag.
Die Durchführung der Grunduntersuchung ist ganzjährig möglich, allerdings sollte keine Beprobung direkt nach einer Düngung erfolgen. Um die Labore im Frühjahr zu entlasten, da zu dieser Zeit die Nmin-Untersuchung Priorität hat, und um zeitnahe Ergebnisse zu erhalten, ist es empfehlenswert, die Grundbodenuntersuchung im Herbst durchzuführen.
Für Phosphat ist es nach der Düngeverordnung notwendig, mindestens alle 6 Jahre je Schlag (ab 1 ha) eine repräsentative Bodenuntersuchung durchzuführen. Wenn Sie der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, müssen die Ergebnisse dieser Untersuchung bei ihren Düngeaufzeichnung mit aufbewahrt werden.
Herbstdüngung - Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Düngeverordnung (DüV) - Vor Durchführung einer Düngungsmaßnahme muss für die angebaute Kultur eine Düngebedarfsermittlung gemacht werden. Sowohl im Frühjahr als auch im Herbst.
Die Herbstdüngung ist im Folgejahr auf den Düngebedarf der Hauptkultur anzurechnen.
zusätzliche Anrechnung: im zweiten Jahr nach Aufbringung müssen 10% bei Festmist und 4% bei Kompost (im dritten und vierten Jahr nochmals 3%) bei der DBE berücksichtigt werden.
Orientierungshinweise Aussaatmenge im Herbst - Pauschale Aussaatstärken mit fixen Gewichten, unabhängig vom TKG und von der Keimfähigkeit, sind nicht zielführend. Hier sollten die Bodenverhältnisse und die Saatzeit immer berücksichtigt werden und bei der Entscheidung zur Saatstärke mit einfließen
Kostenlose Saatgutbereitstellung für ÖR 1 a Brachen beim LEV LB - Der Landschaftserhaltungsverband Ludwigsburg stellt Landwirtinnen und Landwirten kostenloses Saatgut für ÖR 1 a Stilllegungsflächen (Blühflächen) bereit. Eine Bestellung ist bis 30. August 2024 möglich. Außerdem bietet der LEV eine Förderung für Lichtäcker und Lichtäcker mit Untersaat an. Nähere Informationen zur Saatgutausgabe erhalten Sie unter folgendem Link des LEV Ludwigsburg:
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte Andreas Fallert (Tel. 07141 144 43165, Mail: andreas.fallert@lev-ludwigsburg.de) oder Johanna Klebe (Tel. 07141 144 43376, Mail: johanna.klebe@lev-ludwigsburg.de) vom LEV.