Ackerbau – Biodiversität fördern: Wichtige Fristen im März einhalten
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 15.03.2024
Heute bittet das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigsburg darum wichtige Fristen einzuhalten.
Wichtige Fristen im März
Schnittverbot für Hecken und Bäume vom 01. März bis 30. September beachten.
Das Schnittverbot gilt u.a. für Landschaftselemente wie Hecken und Knicks, Bäume in Baumreihen, Feldgehölze und Einzelbäume in der freien Landschaft. Der Schutzzeitraumes umfasst die Brut- und Nistzeit, wodurch die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden soll. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen.
Ökoregelung 1 a: Aussaat zur Begrünung von Brachen bis 01. April möglich
Seit dem 01. Januar hat der Stilllegungszeitraum für freiwillige Brache Flächen oder Blühstreifen und -flächen begonnen, die über die Ökoregelungen gefördert werden. Die aktive Aussaat ist dort noch bis zum 01. April des Antragsjahres möglich. Voraussetzung ist eine Mischung von mindestens zwei Arten in nennenswerten Umfang.
FAKT II E14 und E15: Pflege-/Nutzungsverbot endet am 15. März