Ackerbau – Begrünung mit mehrjährigen Blühmischungen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 01.08.2024
„Eine Möglichkeit die Flächen nach Ernte der Hauptkultur zu begrünen bietet der Anbau von mehrjährigen Blühmischungen,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis. „Diese werden in der Regel für eine Dauer von fünf Jahren auf der gleichen Fläche angelegt und entwickeln sich nach erfolgreicher Aussaat im ersten Jahr relativ selbstständig.“
Mehrjährige Blühmischung sind durch ihre oft sehr vielfältige Zusammensetzung deutlich artenreicher als einjährige Mischungen und können ein breiteres Nahrungsangebot für eine Vielzahl von Insekten, Vögel und Niederwild bereitstellen. Viele Insekten Überwintern zudem in den abgestorbenen Pflanzenstängeln oder suchen Schutz in den Beständen, darunter auch einige Nützlinge. Es ist möglich Blühmischungen entweder flächig oder streifenförmig anzulegen. Besonders streifenförmig angelegte Blühflächen angrenzend oder zwischen zwei Ackerflächen haben den Vorteil das Nützlinge von dort direkt in die Kulturpflanzen hineinwandern können um den Schädlingsdruck zu minimieren. Es sollte bei der Standortwahl darauf geachtet werden, Flächen mit hohem Anteil an Problemunkräutern wie zum Beispiel Ackerfuchsschwanz, Distel oder Quecke zu vermeiden, da dies dazu führen kann, dass sich die konkurrenzschwächeren Wildarten nicht durchsetzen und somit nicht auflaufen können. Wählen Sie für die Blühmischungen daher eher Flächen mit geringerem Nährstoffangebot um die ungewollte Vermehrung von Problemunkräutern und –Gräsern nicht zu fördern und allen Mischungsbestanteilen eine Chance zu geben.
Hinweis: Nicht alle Arten laufen direkt im ersten Jahr auf, oft kann es einige Jahre dauern bis das volle Samenpotential einer Mischung auf der Fläche sichtbar ist.
Achtung: Gefördert werden kann der Anbau von mehrjährigen Blühflächen entweder über FAKT oder über die Öko- Regelung 1a. Bitte informieren sie sich über die etwaigen Fördervoraussetzungen und Vorgaben bezüglich der Mindestbreite oder Saatgutwahl, dies kann je nach Fördermaßnahme variieren. Die genauen Fördermöglichkeiten und Vorgaben entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Merkblättern.
- Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024 - Ackerbau und Grünland“
- Informationen zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen im FAKT und in den Öko- Regelungen „Informationen zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen“
- Merkblatt zur Umweltgerechten Landbewirtschaftung „GLÖZ 8“- und ÖR1a-Brachflächen“