Ackerbau – Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 für 2024
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 07.03.2024
„Deutschland folgt dem Vorschlag der EU-Kommission zu GLÖZ 8,“ so das Landwirtschaftsamt Ravensburg in einer heutigen Mitteilung.
Auf den GLÖZ 8-Flächen (4% der Ackerfläche) sind folgende Maßnahmen zulässig:
- Brache (begrünt oder selbstbegrünt)
- Leguminosen
- Zwischenfrüchte
- …auch eine Kombination ist möglich
Zwischenfrüchte und Leguminosen müssen ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch nicht bekannt, hierzu wird eine Bundesverordnung erlassen. So ist noch unklar, ob neben großkörnigen Leguminosen auch Futterleguminosen und Mischungen möglich sind. Bei den Zwischenfrüchten sind Mischungs- und Sortenvorgaben und die Standzeit noch unbekannt. Es ist auch noch möglich, dass Leguminosen oder Zwischenfrüchte statt mit der vollen Fläche nur mit einem Faktor angerechnet werden.