Ackerbau – Ausnahmeregelung für GLÖZ 8 Flächen im Antragsjahr 2024
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 12.03.2024
Das Hohenloher Beratungstrios B. Weger, B. Weiß und M. Wahl im Vorfeld berichtet heute, dass die Bundesregierung am 07. März 2024 die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Brüsseler GLÖZ 8-Vorschlags geschaffen hat. In diesem Zusammenhang hat das Kabinett am Mittwoch die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vorgelegte GAP-Ausnahme-Verordnung beschloss. Die Behandlung im Plenum des Bundesrates, dessen Zustimmung noch benötigt wird, ist für den 22. März 2024 vorgesehen.
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