Ackerbau – Aus der Region – für die Region
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 24.05.2024
Hier die regional gültigen Beratungsempfehlungen von A. Bäuerle, renommierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin vom Amt Backnang im Rems-Murr-Kreis.
Winterweizen – Gelbrost und Septoria tritici: Weiterhin ist auf Gelbrost zu achten. Die aktuelle Witterung ist sehr förderlich für den Pilz. Dies gilt auch für Septoria tritici. Die Bestände sind regelmäßig zu kontrollieren. Sollte noch keine Fahnenblattbehandlung durchgeführt worden sein die Regenpausen dazu nutzen, soweit die Flächen befahrbar sind.
Getreide – Getreidehähnchen: In einigen Beständen ist dieses Jahr ein verstärktes Aufkommen des Getreidehähnchens zu beobachten. Der auffällige Fensterfraß, verursacht durch die Larven, sticht einem schnell ins Auge. Hier gilt es aber ruhig zu bleiben und sich vor dem Gedanken an eine Insektizidmaßnahme am Bekämpfungsrichtwert zu orientieren.
Bekämpfungsrichtwert Getreidehähnchen:
Kontrollzeitraum: | Bekämpfungsrichtwert: | Ermittlung |
Endes des Schossens bis Milchreife
| 20% geschädigte Blattfläche auf den obersten 3 Blättern oder 1 Ei bzw. 1 Larve je Halm | An 5 Stellen im Feld jeweils 5 Halme kontrollieren. Dabei das ganze Blatt betrachten. |
Achtung: Auf Flächen in Schutzgebieten in denen IPSplus gilt, ist zu beachten, dass eine Behandlung des Getreidehähnchens erst nach amtlicher Empfehlung möglich ist (Pflichtmaßnahme A 3.1). Ist bei einzelnen Schlägen der Bekämpfungsrichtwert überschritten, ist Rücksprache mit der amtlichen Beratung (Alexandra Bäuerle) erforderlich. Eine Behandlung darf erst nach Freigabe erfolgen.
Körnerleguminosen – Erbsen/Erbsenwickler: Die ersten Erbsenbestände befinden sich in den tieferen Lagen des Kreises im Raum Backnang/Waiblingen in der Blüte. Jetzt kann der Erbsenwickler auftreten. Bislang konnte in der Pheromonfalle des Amtes noch kein Zuflug festgestellt werden. Die Fallenfänge können unter www.isip.de (Entscheidungshilfen) abgerufen werden. Ausschlaggebend für den Zuflug ist die Anbaudichte und die Nähe der Erbsen zum Vorjahresschlag. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Männchen pro Tag ab Beginn der Blüte.
Der Kleinschmetterling (8-12 mm) legt seine Eier direkt in die Kelch- und Blütenblätter und ggf. an den Blattunterseiten ab, so dass sich die schlüpfenden Larven einfach in die Hülsen einbohren können. Sie fressen dort an ca. 3-4 weichen Körnern, verlassen zur Erbsenreife die Hülsen und wandern in den Boden ab. Im folgenden Frühjahr verpuppen sie sich. Der Erbsenwickler fliegt dann ab ca. Ende Mai bis Juli in die neuen Erbsenbestände ein.
Praxistipp: Weitere Informationen können dem gelben IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024 - Ackerbau und Grünland“, ab S. 64 entnommen werden.
Achtung: Bitte beachten Sie im Rahmen von IPSplus für Flächen in Schutzgebieten die Pflichtmaßnahme A 3.6 „Bekämpfungsrichtwerte sind bei der Regulierung von Schädlingen bei Körnerleguminosen zu beachten“ und zu dokumentieren.