Ackerbau – Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten
In diesem Wegrain steht der Mohn kurz vor der Blüte. (Foto: Ende Mai 2020, Elisabeth Verhaag)
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 17.05.2024
„Von Feldrändern und Feldwegen ausgehendes Einwandern von Ungras (z.B. Trespen), Unkraut (z.B. Ackerwinden) und Schädlingen (Blattläuse) in die Kulturfläche ist ausschließlich die Durchführung mechanischer Pflegemaßnahme (mähen oder mulchen) zulässig und durchaus sinnvoll,“ so die Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, Wegrändern und Böschungen sowie auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist verboten! Entsprechende Maßnahmen sollten aber unbedingt und spätestens vor Samenreife durchgeführt sein.
Da die Feldränder und Feldwege auch Rückzugsorte für Insekten- und Kleinstlebewesen sind und zur Biodiversität beitragen, sollten beim Mähen oder Mulchen folgende Tipps unserer versierten Biodiversitätsberaterin A. Kleiser beachtet werden:
Jede Mahd stellt für die dort lebenden Insekten und Kleinsäuger eine drastische und unvorhersehbare Veränderung ihres Lebensraumes dar. Durch das Mähen werden Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsangebote auf kurze Zeit zerstört. Zusätzliche kann es vorkommen das Tiere durch die Mähgeräte verletzt oder getötet werden, gerade Insekten, kleinere Reptilien und Kleinsäuger sind davon besonders betroffen.
Eine Möglichkeit es den Tieren bei der Mahd etwas leichter zu machen ist es die Flächen gestaffelt zu mähen und somit Rückzugsräume und Nahrungsangebote im kleinen Rahmen zu erhalten. Hierfür können zum Beispiel kreisflächige Strukturen oder Randstreifen stehen gelassen werden. Diese werden dann erst bei der nächsten oder übernächsten Mahd mitgemäht. Es ist natürlich sinnvoll die Flächen so lange wie möglich stehen zu lassen, aber sie können auch versetzt werden, indem bei der Folgemahd ein anderes Stück stehen gelassen wird.