Ackerbau – Auch in turbulenten Zeiten das wesentliche im Blick haben
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 20.12.2023
„Da uns aufgrund der jüngsten politischen Entscheidungen in den nächsten Tagen nicht nur aus meteorologischer Sicht turbulente Zeiten bevorstehen und die Stimmung in der Landwirtschaft dementsprechend angespannt ist, wollen wir Sie dennoch über einige wesentliche Punkte informieren,“ so S. Wolpert, amtlicher Pflanzenschutz- und Produktionsberater am Landwirtschaftsamt Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall in seinem letzten Infobrief in diesem Jahr.
FAKT-Förderantrag 2024: Ein FAKT- Förderantrag muss bei mehrjährigen Maßnahmen nur erneut gestellt werden, wenn der Umfang erweitert werden soll, in neue Maßnahmen eingestiegen wird oder ein Umstieg auf eine andere FAKT II–Maßnahme erfolgt. Bei den einjährigen G-Maßnahmen (Besonders tiergerechten Haltung von Schweinen, Hühnern und Rinder) ist hingegen jährlich ein Förderantrag zu stellen! Die Frist läuft bis zum 15. Februar 2024. Hier geht´s zum Förderantrag: https://fiona.landbw.de/
Für folgende beantragte FAKT II–Maßnahmen 2023 sind nachfolgend genannten Unterlagen bis 20. Januar 2024 einzureichen.
- FAKT C3 „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ (Schwäbisch Hällisches Landschwein, Deutsches Edelschwein, Deutsche Landrasse – Muttersauen + Zuchteber): Bestandsverzeichnis mit Bestätigung der Zuchtorganisation
- FAKT D2 „Ökolandbau“: Bestätigung der Kontrollstelle (Bericht) nach amtlichem Muster
- FAKT F3 „Precision Farming“: Ausdrucke der Ausbringkarten und Applikationskarten, auf deren Grundlage die Ausbringung erfolgte (Ertrags-/Boden-/Satelliten-/Drohnenkarten) von mind. 5 Prozent der beantragten Schläge (wobei jede beantragte Kultur zu berücksichtigen ist);
- FAKT G-Maßnahmen „Tiergerechte Haltung von Mastschweinen/Masthühnern/Bruderhähnen“ + Tiergerechte Junghühneraufzucht v. Zweinutzungsrassen/Legehennen von Zweinutzungsrasen /Ferkelerzeugung/ Ferkelaufzucht: Bestandsverzeichnis, sowie Zu- und Abgangsbelege (Nachweis der erzeugten Tiere), Bescheid der Tierseuchenkasse 2023 (falls noch nicht eingereicht)
Hinweis: Die benötigten Unterlagen und die Frist zur Einreichung können Sie auch Ihrer Eingangsbestätigung des Gemeinsamen Antrags entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zuständigen im Amt Ilshofen.
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