Ackerbau – Achtung!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 21.12.2024
Das Beratungstrio N. Renner, C. Seubert und S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen richtet zum Jahresende seinen Blick auf das Wesentliche und gibt den regionalen Betrieben nochmals wichtige Fachinformationen zu nachfolgenden Themen an die Hand.
- Der Antragszeitraum für den FAKT II-Förderantrag 2025 ist am 16. Dezember 2024 gestartet und endet am 15. Februar 2025. Der Förderantrag muss bis spätestens 15. Februar 2025 abgeschlossen sein, da ansonsten kein gültiger FAKT II-Förderantrag in FIONA vorliegt.
- Düngebedarfsermittlung 2025
- Stoffstrombilanz
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