Die Pflanzenschutzdienste kontrollieren die Boniturstandorte im Herbst regelmäßig auf den Befall mit Blattläusen.
Es gelten folgende Bekämpfungsrichtwerte: a) Wintergerste und Winterroggen - bei Aussaaten bis zum 30.09.: 10% befallene Pflanzen - bei Aussaaten ab dem 01.10.: 20 % befallene Pflanzen b) Winterweizen und Wintertriticale - bei Aussaaten bis zum 15.10.: 10% befallene Pflanzen - bei Aussaaten ab dem 16.10.: 20 % befallene PflanzenBei einer eventuellen Bekämpfung sollten die Pflanzen möglichst 2-3 Blätter haben.