Getreideblattläuse Befallserhebungen

Die Pflanzenschutzdienste kontrollieren die Boniturstandorte im Herbst regelmäßig auf den Befall mit Blattläusen.

Es gelten folgende Bekämpfungsrichtwerte:
a) Wintergerste und Winterroggen
- bei Aussaaten bis zum 30.09.: 10% befallene Pflanzen
- bei Aussaaten ab dem 01.10.: 20 % befallene Pflanzen
b) Winterweizen und Wintertriticale
- bei Aussaaten bis zum 15.10.: 10% befallene Pflanzen
- bei Aussaaten ab dem 16.10.: 20 % befallene Pflanzen

Bei einer eventuellen Bekämpfung sollten die Pflanzen möglichst 2-3 Blätter haben.

Bitte aktivieren Sie Javascript für diese Webseite.