Christina Schönheit
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140
Die Webseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) liefern wichtige gesetzliche Regelungen für Händler von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in kompakter Form.
Zur Website des BVL für Händler von PSM
Die Anzeige des Handels mit Pflanzenschutzmitteln muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Neben der Erstanzeige sind auch Änderungen (Personenkreis, Betriebsangaben) und die Beendigung der Tätigkeit unverzüglich mitzuteilen. Voraussetzung für den Handel ist u. a. die Sachkunde gemäß § 9 PflSchG. Jede verkaufende/abgebende Person muss einen gültigen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis besitzen und diesen mit der Erstregistrierung vorgelegen. Das Anzeigeformular enthält dazu weitere Hinweise. Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Registrierung ist bußgeldbewehrt. Es erfolgen systematische und anlassbezogenen Kontrollen.
Händler erhalten auf Wunsch vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einen monatlichen, kostenlosen E-Mail-Newsletter zur Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln für nicht berufliche Anwender zur Anwendung im Haus- und Kleingarten (HuK). Auch aktuelle Fachinformationen und Hinweise für Abgeber werden darin publiziert.
Um den Newsletter zu erhalten, senden Sie bitte eine Anfrage per E-Mail an pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
Mit der Bestellung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre E-Mail-Adresse ohne weitere Angaben zu Ihrer Person oder zum Unternehmen in den neuen Verteiler aufgenommen und ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet wird. Sie können den Newsletter selbstverständlich jeder Zeit wieder abmelden. Hierzu genügt eine E-Mail mit dem Wort „Löschen“ an die Absenderadresse.
Allgemeine Hinweise zum Verkauf von Pflanzenschutzmitteln bietet außerdem nachstehendes Faltblatt.