Kein Einsatz von Glyphosat in NATURSCHUTZGEBIETEN!
Der Einsatz von Glyphosat in NATURSCHUTZGEBIETEN (NSG) und weiteren geschützten Biotopen ist nach § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordung verboten! Dies gilt auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich innerhalb eines NSGs oder eines anderen geschützten Biotopes befinden.
Jeder Landwirt muss wissen, ob seine Flächen in einem Naturschutzgebiet liegen oder nicht! Als Informationsquelle können neben FLOrlp auch frei zugängliche Online Dienste wie etwa naturschutz.rlp.de und/oder das damit verlinkte LANIS (Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung) genutzt werden (direkter Link: http://map1.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php). Es können neben sämtlichen Flurstücken auch die Naturschutzgebiete in RLP angezeigt werden, so dass leicht festgestellt werden kann, ob sich eigene Flurstücke teilweise oder ganz in einem Naturschutzgebiet befinden.
Der Glyphosat-Einsatz in einem Naturschutzgebiet kann nämlich im Einzelfall eine Straftat darstellen, die durch die zuständige Staatsanwaltschaft zu verfolgen wäre.