Greeningvorgaben über Zwischenfrüchte erfüllen
Als ÖVF sind Zwischenfrüchte nach der Ernte der Hauptkultur mit dem Faktor 0,3 anrechenbar. Für einen Hektar ÖVF werden 3,34 Hektar Zwischenfrüchte benötigt. Will man die gesamten 5 % ÖVF erfüllen, sind bei 100 Hektar Ackerland 16,7 Hektar Zwischenfrüchte erforderlich.
Beim Anbau von Zwischenfrüchten als ÖVF sind nachfolgende Punkte zu beachten:
- Die Mischung muss aus mindestens zwei Arten gemäß Anlage 3 der Direktzahlungsdurchführungsverordnung bestehen. Keine Art darf mehr als 60 % Samenanteil gemessen an der Anzahl Körner/m² betragen. Gräser werden hierbei nicht unterschieden. Betriebsindividuell zusammengestellte Mischungen sind möglich sofern das Mischungsverhältnis eingehalten wird. Für Kontrollzwecke sollte ein Rückstellmuster vorhanden sein.
- Bei einer Untersaat (aber nur Gräser) in die Hauptkultur, gelten nach der Ernte der Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen. Zur Anrechnung als ökologische Vorrangfläche sind jedoch Reinsaaten zulässig
- Die Anwendung von mineralischem Stickstoffdünger, Klärschlamm und chemischem Pflanzenschutz ist nach der Ernte der Vorkultur nicht zulässig. Eine organische Düngung ist erlaubt (maximal 30 kg NH4-N/ha bzw. 60 kg /ha Gesamt-N)
- Die Aussaat der Zwischenfrucht ist vom 16. Juli bis spätestens 30.September möglich
- Der Bestand muss bis zum 15. Februar ohne Bodeneingriff auf der Fläche belassen werden. Rheinland Pfalz hat bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht den Termin auf den 15. Januar vorzuziehen. Erlaubt ist ein Mulchen oder Walzen um ggfs. winterharte Arten zurückzudrängen oder auch die Samenbildung zu verhindern. Es sollte nur so tief gemulcht werden, dass die ausgesäten Arten noch zu erkennen sind.
- Zwischenfrüchte dürfen im Ansaatjahr nicht genutzt werden. Eine Beweidung durch Ziegen oder Schafe ist jedoch möglich. Nach dem 15. Februar dürfen Zwischenfrüchte energetisch oder futterbaulich genutzt und auch gedüngt werden. Es muss jedoch eine neue Hauptkultur folgen.
- Nur Grasuntersaaten die als Zwischenfrucht genutzt werden, dürfen im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden.
Welche Zwischenfrüchte kommen in Frage
Die in Frage kommenden Arten unterscheiden sich in Ihrer Massebildung, Durchwurzelung, Winterhärte erheblich. Für einen optimalen Erosionsschutz sind Zwischenfrüchte gefragt die ausreichend Trockenmasse bilden. Meist wird dies mit Zwischenfrüchten erreicht die eine gewisse Winterhärte zeigen, mit dem Risiko, dass in milden Wintern die Bestände nicht ausreichend abfrieren.
Vom Handel werden zahlreiche Mischungen angeboten. Auch Eigenmischungen aus Arten gemäß der Direktzahlungsdurchführungsverordnung sind möglich. Für die Auswahl der Zwischenfrüchte ist aus phytosanitären Gründen die Fruchtfolge entscheidend. Pflanzenarten die als Hauptfrucht angebaut werden sollten möglichst nicht als Zwischenfrüchte stehen.
In Z-Rübenfruchtfolgen ist es wichtig Nematoden in Schach zu halten. Als Zwischenfrüchte kommen deshalb Nematoden reduzierende Arten wie Ölrettich und Gelbsenf in Frage. Der Anbau von Raps und Rübsen scheiden als Wirtspflanzen für die Rübennematoden aus. Auch Buchweizen sollte in den Mischungen nicht enthalten sein, da eine Bekämpfung in Z-Rüben problematisch ist.
In Rapsfruchtfolgen sollten keine Kreuzblütler (vor allem Senf) angebaut werden um nicht Krankheiten wie Kohlhernie und Verticillium zu fördern. Eine Alternative ist Phacelia in Mischung mit Buchweizen. Auch Ölrettich kommt in Frage der als Zwischenfrucht den Kohlherniebefall zumindest nicht fördert. Kleearten oder auch Sonnenblumen sollten in den Mischungen nicht enthalten sein da sie Wirtspflanzen für Sklerotinia sind, die auf Raps übertragen werden kann.
In Maisfruchtfolgen gibt es mehr Möglichkeiten für verschiedene Mischungen. Auch winterharte Mischungen kommen in Frage. Für Betriebe mit Futterknappheit kann es durchaus sinnvoll sein eine Weidelgrasbetonte Mischung in Kombination mit Klee / Winterwicken auszusäen und vor der Maisaussaat entsprechend zu Nutzen. Sofern der Kleeanteil gering gehalten wird, lässt sich auch anfallende Gülle sinnvoll verwerten. Ist keine Nutzung im Frühjahr geplant sind Beispielsweise Kombinationen aus Senf und Phacellia eine Alternative.
Eigenmischungen lassen sich nach folgender Formel berechnen:
Reinsaatmenge Gelbsenf 20 kg/ha; TKG 8 g
Reinsaatmenge Phacellia 10 kg/ha; TKG 2 g
Mischungsverhältnis der Samen Gelbsenf zu Phacellia 45/55
Wieviel kg Phacellia müssen zu 10 kg Gelbsenf dazu gemischt werden?
10 kg Gelbsenf x 2 Gramm TKG Phacellia x 0,55 = 3,05 kg Phacellia
8 Gramm TKG Gelbsenf x 0,45