EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Desmedipham nicht erneuert
Die Europäische Kommission hat kürzlich entschieden, die Genehmigung für Desmedipham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Zudem hat die EU-Kommission festgelegt, dass bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham enthalten, spätestens am 1. Januar 2020 widerrufen werden. Das BVL (dt. Zulassungsbehörde) wird deshalb den Zulassungsinhabern den Widerruf der Zulassung ankündigen. Sollte ein Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird das BVL die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Es gelten dann die in der Durchführungsverordnung geregelten Fristen bezüglich Aufbrauch und Abverkauf. Diese enden spätestens am 1. Juli 2020. Falls der Widerruf der Zulassung durch das BVL erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum (1. Jan. 2020) weder verkauft noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen zulässt.
Folgende Pflanzenschutzmittel sind betroffen: Beetup Compact SC, Belvedere Extra, Betanal Expert, Betanal MAXXPRO, Betasana Trio SC, InnoProtect Beta Team. Quelle: BVL-Fachmeldung vom 05.07.2019, gekürzt
Anmerkung: Der obige Text ist so zu verstehen, dass die Aufbrauchfrist bis zum 1. Juli 2020 nur gewährt wird, wenn die Firmen den Antrag auf Widerruf der Zulassung stellen. Nur wenn die Firmen dies tun, können die genannten Mittel noch im Frühjahr 2020 angewandt werden. Auf jeden Fall sollte man sich keinen Vorrat über die Saison 2020 hinaus davon zulegen.