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Josy Kuhlmann
Gemäß § 23 Abs. 1 PfSchG dürfen PSM für die berufliche Verwendung ab dem 26.11.2015 nur an sachkundige Personen abgegeben werden. Der Abgebende muss sich den Sachkundenachweis des Erwerbers in geeigneter Weise vorlegen lassen.
Leitlinie der Länder zur Abgabe von Profi-PSM an berufliche Verwender