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Dr. Armin Hofhansel
Durch den weltweiten Handel von Waren wird die Verschleppung von Schadorganismen begünstigt, dies geschieht entweder mit der Ware selbst oder mit der Verpackung. Die Gefahr der Verbringung von Schadorganismen mit Waren oder deren Verpackung ist bei bestimmten Warengruppen aus China besonders hoch.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/92/EU zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/728 der Kommission vom 20. April 2017 hat die Europäische Union festgelegt, dass bestimmte Importwaren aus China, welche mit Holz verpackt sind, ab dem 1. April 2013 intensiv untersucht werden müssen. Es wurde festgelegt, dass die Waren mit den folgenden KN-Code Nummern 2514 00 00, 2515, 2516, 6801 00 00, 6802, 6803 00, 6907 und 7210 ab dem 1. April 2013 näher untersucht werden müssen. Die Untersuchungen können entweder an der Einlassstelle (z.B. Antwerpen, Rotterdam, Hamburg, Bremerhafen) oder an einem registrierten Bestimmungsort im Landesinneren erfolgen.