Pflanzenschutzmittel – Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 11.06.2018
Die Zulassung von Delan WG (Wirkstoff: Dithianon) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen die Blattfallkrankheit in Stachelbeere im Freiland mit 0,7 kg/ha in maximal 1000 l Wasser je ha bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen. Wartezeit: 14 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m).
NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) steht jetzt auch in den folgen Anwendungsgebieten zur Verfügung:
Gegen Kleinen Frostspanner (Larvenstadium 1 bis 2) sowie Blattläuse (nur zur Befallsminderung) in Brombeere, Himbeere und johannisbeerartigem Beerenobst im Freiland mit 3 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 7 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m).
Gegen Kleinen Frostspanner (Larvenstadium 1 bis 2) sowie Blattläuse (nur zur Befallsminderung) in Steinobst im Freiland mit 1,5 l/ha und je m Kronenhöhe in mindestens 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 7 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände (50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m).
Gegen saugende Insekten und beißende Insekten in Spargel in Ertrags- und Junganlagen im Freiland mit 3 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: F.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden.