Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für Attribut und für Artist
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2020
Die Firma Bayer Agrar Deutschland informiert darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Mittel Attribut mit dem Wirkstoff Propoxycarbazone und für das Mittel Artist mit dem Wirkstoffen Flufenaced und Metribuzin die Zulassungsverlängerung erteilt. Der Einsatz von Attribut ist damit bis zum 31. August 2021 und von Artist bis zum 31. Oktober 2021 möglich.
Attribut ist bis zu diesem Zeitpunkt kulturspezifisch weiterhin einsetzbar gegen Ackerfuchsschwanz, Gemeine Quecke, Taube Trespe und Gemeiner Windhalm in den Kulturen Dinkel, Winterweichweizen, Wintertriticale und Winterroggen.
Artist kann bis zum genannten Zeitpunkt in Kartoffeln, Sojabohne, Spargelertragsanlagen und Spargeljunganlagen eingesetzt werden.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.