Pflanzenschutzmittel – Zulassung und Erweiterung einer bestehenden Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.04.2020
Zulassung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung nachfolgender Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Met52 Granulat | Metarhizium anisopliae | 30.04.2021 |
AQ 10 WG | Ampelomyces quisqualis | 31.07.2021 |
Prestop | Clonostachys rosea | 31.07.2021 |
Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Melody Combi (Wirkstoffe: Folpet + Iprovalicarb) hat folgende neue Anwendungsgebiete erhalten:
- Gegen Blauschimmel in Tabak im Gewächshaus auf Anzucht- und Saatbeeten:
Mit 20 g je 100 m² in 10 Liter Wasser/100 m² spritzen. Maximal drei Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
Ab der Saat, vorbeugend 3,3 g/m² in 100 Liter Wasser/m² zum Wasser bei schwimmender Pflanzenanzucht im Becken/1000 Pflanzen entsprechen einer Standfläche von 1m² zugeben. Maximal eine Behandlung. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.