Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 09.10.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Biscaya (Wirkstoff: Thiacloprid) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Winterraps vom 10. September bis zum 7. Januar 2019 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf vom 2- Blattstadium bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar (BBCH 12–29) mit 300 ml/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: F.
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 10m, 90% - 5m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706). Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Azole) angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids erlaubt (NB6613).
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Melody Combi | Folpet+Iprovalicarb | 31.03.2019 |
Input Xpro | Spiroxamine+Prothioconazol+Bixafen | 30.09.2019 |
Cyperkill Max | Cypermethrin | 31.10.2019 |