Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 30.07.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) gegen Drosophila-Arten in Weinrebe (Tafel- und Keltertraube) im Freiland vom 20. Juli bis 16. November 2018 befristet für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann gegen erwachsene Fruchtfliegen ab Beginn der Reife bis zum Weichwerden der Beeren (BBCH 81-85) mit 0,075 Liter/ha in maximal 200 bis 400 Liter Wasser je ha nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit abdriftmindernder Anwendungstechnik (z.B. Axialgeräte mit Querstromaufbau und horizontaler Luftführung, max. 2 oder 3 offene Düsen) in die Traubenzone gespritzt werden. Maximal ist 1 Behandlung möglich. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-30m, 95%-15m.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azadirachtin) wurde die Zulassung zur Bekämpfung der Larven des Kartoffelkäfers in Kartoffeln im ökologischen Landbau ab dem 27. Juli bis 23. November 2018 befristet für 120 Tage mit 2,5 Liter/ha mit maximal 4 Anwendungen im Abstand von mindestens 7 Tage erteilt. Die Wartezeit beträgt 4 Tage.