Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.06.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) gegen Thripse in Bundzwiebeln im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2018 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,75 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 14 Tage.
Achtung:
- Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mindestens mit einem Abstand von 5 Metern erfolgen.
- Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 Metern vorhanden sein (NW701).
- Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
- Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT108 zu beachten.
Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) ist gegen Spinnmilben (Eier bis Nymphenstadium) in Salat- und Gewürzgurke im Freiland vom 01. Juni bis 28. September 2018 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. nach Warndienstaufruf mit 0,32 Liter/ha in 600 bis 1200 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal eine Behandlung zulässig. Wartezeit: 3 Tage.
Achtung:
- Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden.
- Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.