Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.05.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Exirel mit dem Wirkstoff: Cyantraniliprole zur Bekämpfung der Kirschessigfliege und der Kirschfruchtfliege in Süß- und Sauerkirsche vom 14. Mai bis 10. September 2018, und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle in der Zeit vom 15. Juni bis 12. Oktober 2018 zugelassen.
Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann das Mittel bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (in Süß- und Sauerkirsche maximal 2,0 l/ha in der Kultur; in Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur) gespritzt oder gesprüht werden.
Hinweis: Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung:
Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 10m, 75% - 5m, 90% - 5m.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.