Pflanzenschutzmittel – Widerruf für Produkte die Mancozeb enthalten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.01.2020
Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert heute über den Widerruf von Mancozeb.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb (z.B. Areva MZ, Dithane NeoTec, Fantic M WG, Manzate, Moonlight, Ridomil Gold MZ, Shaktis, Tridex DG Raincoat) zum 4. Juli 2021.
Die Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das BVL rechtzeitig in einer weiteren Fachmeldung bekannt geben. Eine etwaige Aufbrauchfrist endet auf alle Fälle spätestens am 04. Januar 2022.
Weitere Hinweise: Für die Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb, deren Zulassungen am 31. Januar 2021 durch Zeitablauf enden, ist kein Widerruf erforderlich. Betroffen sind z.B. Acrobat Plus WG, Curzate M WG, Electis, Nautile WG, Valbon, Valis M, Video. Für diese Mittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 04. Januar 2022.