Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung zur Anwendung durch berufliche Verwender
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.11.2018
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat am 29. August 2018 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Ferramol Schneckenkorn und NEU 1186 M gegen Nachtschnecken zur Anwendung durch berufliche Verwender widerrufen.
Dies betrifft Anwendungen in Ackerbaukulturen, im Weinbau, an Obst- und Gemüsekulturen und in Zierpflanzen und Begrünungspflanzen. Diese Anwendungen sind damit nicht mehr zulässig.
Hinweis: Die Anwendungen in Obst- und Gemüsekulturen und in Zierpflanzen durch nicht-berufliche Verwender sind dagegen weiterhin zugelassen.
Achtung: Beide Pflanzenschutzmittel werden unter zusätzlichen Handelsbezeichnungen vertrieben. Deshalb gelten die Änderungen auch für:
Dehner Schneckenkorn Wirkstoff aus der Natur |
SCHNECKENKORN ORGANIC |
Kölle Schneckenkorn |
Ferramol Schneckenkorn compact |
Der Widerruf erfolgte auf Antrag des Zulassungsinhabers. Er hat auch zur Folge, dass für die nunmehr zugelassenen Anwendungen beide Mittel die Kriterien eines „Pflanzenschutzmittels mit geringem Risiko“ erfüllen, die in Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt sind.