Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung von Desmedipham
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.12.2019
Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Desmedipham als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Aufgrund dessen hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit heute mitgeteilt, dass die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Desmedipham zum 1. Januar 2020 aufgrund dessen widerrufen wird.
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
- Betasana Trio SC
- InnoProtect Beta Team
- Betanal MAXXPRO
- Belvedere Extra
- Betanal Expert
- Beetup Compact SC
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist für alle genannten Mittel eine Abverkaufsfrist bis zum 1. Juli 2020. Diese Frist ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Die Aufbrauchfrist endet ebenfalls am 1. Juli 2020. Sie ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1100.
Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.