Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Taipan (Wirkstoff Fluroxypyr)
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 31.03.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 30. April 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Taipan“.
Da der Widerruf auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt nach dem Widerruf eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Achtung: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.