Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Juli 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Envidor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Spirodiclofen am 31. Juli 2020 endet. Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers.
Das Mittel wird prioritär in der Milbenbekämpfung im Obst- und Gemüseanbau, im Weinbau, im Zierpflanzenbau sowie in Hopfen eingesetzt. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis 31. Januar 2021 und eine Aufbrauchfrist bis 31. Januar 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Achtung: Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Hinweis: Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.