Pflanzenschutzmittel – Widerruf der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.11.2018
Der u.a. Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Somit sieht das Pflanzenschutzgesetz eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Mai 2019 vor. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Mai 2020.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 30. November 2018 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE (Zulassungsnummer 006410-00).
Hinweis: Der Widerruf gilt ebenfalls für die Vertriebserweiterungen Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus (006410-60) und Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus (006410-61).