Pflanzenschutzmittel – Grundstoff darf ab sofort nicht mehr im Pflanzenschutz eingesetzt werden!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 17.04.2020
Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind.
Für Quassia amara wurde im Jahr 2012 ein Antrag auf Genehmigung als Grundstoff gestellt. Da der Antrag auf Genehmigung eines Grundstoffes für Quassia amara zurückgezogen wurde, kann §74 Abs.11 PflSchG nicht länger angewendet werden.
Die Bearbeitung des Grundstoff-Antrags für Quassia amara konnte nicht abgeschlossen werden. Grund sind Datenlücken, die eine Genehmigung als Grundstoff nicht ermöglichen. Da die fehlenden Daten nicht fristgerecht nachgereicht werden konnten, wurde der Antrag auf Genehmigung eines Grundstoffes zurückgezogen. Ein weiterer Einsatz von Quassia amara im Pflanzenschutz ist daher nicht länger zulässig!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert in seinem Internetangebot über die Anwendung von Grundstoffen.