Pflanzenschutzmittel – Genehmigung für den Parallelhandel für "Enadec" zurückgenommen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 14. Januar 2020 die Genehmigung für den Parallelhandel für den Wachstumsregler „Enadec“ (GP-Nr. 006316-00/001) zurückgenommen.
Das Mittel ist damit ab sofort nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. „Enadec“ ist in seiner Zusammensetzung nicht identisch mit dem Referenzmittel (Antak – zur Entfernung von Geiztrieben in Tabak). Dies ist aber nach Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Voraussetzung für eine Genehmigung für den Parallelhandel.
Achtung: Die Rücknahme gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.