Pflanzenschutzmittel – Erweiterung einer Zulassung nach Artikel 51
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Präparat FLEXIDOR mit dem Wirkstoff Isoxaben eine Zulassungserweiterung mitgeteilt.
Das Mittel darf ab sofort auch gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Stauden eingesetzt werden.
Hinweise:
Bei der Anwendung und der Ausbringung sind sämtliche Anwendungsbestimmungen gemäß §36 Abs.1 S.1 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 84 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) einzuhalten.
Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.