Pflanzenschutzmittel – Die Zulassung ist in Bewegung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 21.02.2020
Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Bandur (Wirkstoff: Aclonifen) hat folgende neue Anwendungsgebiete erhalten:
Gegen Acker-Fuchsschwanz, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Einjähriges Rispengras im Freiland
- in Schnittlauch mit 2 l/ha auf leichten oder mittleren Böden, sowie mit 2,4 l/ha auf schweren Böden, in 200 bis 400 l Wasser/ha vor dem Auflaufen, unmittelbar nach der Saat, mit maximal einer Behandlung. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 m.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
- in Schnittlauch und Schnittpetersilie mit 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Splittingverfahren nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen und nach dem Schnitt mit maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 21 Tage.
- in Bohnenkraut mit 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Splittingverfahren nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen mit maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen.. Wartezeit: 21 Tage.
- in Dill mit 0,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha im Splittingverfahren nach dem Auflaufen mit maximal zwei Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Wartezeit: 21 Tage.
Die Zulassung von Switch (Wirkstoffe: Cyprodinil + Fludioxonil) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich
- in Möhre, Pastinak, Schwarzwurzel und Wurzelpetersilie gegen Botrytis cinerea, Rhizoctonia solani und Sclerotinia sclerotiorum (in Möhre auch gegen Alternaria-Arten) im Freiland mit 1 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 7 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 m.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706).
- Gegen Bodenpilze in Spargel (Verwendungszweck: Basispflanzgut) im Freiland vor dem Pflanzen 15 Minuten in 0,2 % tauchen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Bei der Anwendung des Mittels entstehen Anwendungsflüssigkeiten, die mindestens einen Stoff enthalten, der für Gewässer als gefährlich eingestuft wird. Die Anwendungsflüssigkeiten müssen durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fachgerecht entsorgt werden. Dies gilt auch für Restflüssigkeiten, die beim Abtropfen nach einer Behandlung anfallen (NZ114).
Ridomil Gold MZ (Wirkstoffe: Mancozeb + Metalaxyl-M) kann jetzt zusätzlich gegen Weißen Rost und Falschen Mehltau in Kopfkohle sowie in Rettich und Radieschen im Freiland mit 2,0 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha zum Einsatz kommen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 21 Tage.
Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m.
Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat befristet zugelassen. Das Mittel darf ab dem 20. Februar 2020 bis 18. Juni 2020 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden. Zum Schutz von umstehenden Personen (Passanten) muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät der Abdriftminderungsklasse 50 % erfolgen (VA268).
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen den Apfelblütenstecher in Apfel vom 15. Februar bis 13. Juni 2020 zugelassen. Das Mittel kann nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,5 l/ha, 2 m Kronenhöhe) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50 % - 10 m, 75 % - 5 m, 90 % - 5 m. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau für die Zeit vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2020 erteilt. Spruzit Neu kann gegen Apfelblütenstecher in Kernobst bei festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte mit 2,3 l/ha in maximal 500 l Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 2 Meter Kronenhöhe, 4,6 l/ha je Behandlung) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät (90 %) erfolgen. Zudem ist folgender Mindestabstand einzuhalten: 30 m.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
Saracen | Florasulam | 31.08.2020 |
Atlantis OD | Iodosulfuron + Mesosulfuron | 31.03.2021 |
Shark | Carfentrazone | 31.03.2021 |