Pflanzenschutzmittel – Aus für die Saatgutbehandlung mit Mesurol flüssig
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.10.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die in Deutschland geltenden Fristen bekanntgegeben.
Die Abverkaufsfrist für Mesurol flüssig endet am 03.01.2020. Die Aufbrauchfrist sowohl für das Produkt Mesurol flüssig als auch für Saatgut am 03.04.2020 !
Achtung: Das bedeutet, dass Saatgut, das mit Mesurol flüssig gebeizt wurde, nach dem 03. April 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht und auch nicht mehr ausgesät werden darf. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig!