Pflanzenschutzmittel – Aktuelles aus der Zulassung
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 29.01.2019
Zulassung für Notfallsituation nach Artikel 53
LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) hat wieder eine Zulassung gegen Feuerbrand in Kernobst für 120 Tage erhalten.
Das Mittel darf ab dem 1. April bis zum 29. Juli 2019 mit 10 kg/ha und je Meter Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf gespritzt oder gesprüht werden. Ab Beginn bis abgehende Blüte sind 3 Anwendungen, nach Hagel eine weitere Anwendung bis zum Stadium 81 (Beginn der Fruchtreife) zulässig. Wartezeit: F.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 50% - 20m, 75% - 15m, 90% - 5m.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat | Wirkstoff | Zulassung verlängert bis |
CONCERT SX | Metsulfuron+Thifensulfuron | 31.01.2020 |
Milestone | Propyzamid+Aminopyralid | 31.01.2020 |
Setanta Flo | Propyzamid | 31.01.2020 |
Presidium | Dimethomorph+Zoxamide | 31.07.2020 |