Pflanzenschutzmittel – Aktuelle Information zu den Produkten Biscaya, Calypso, Propulse und Proline
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.08.2018
Die Firma Bayer informiert heute, dass die Änderungsbescheide für die Produkte Biscaya, Calypso, Propulse und Proline vom BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) nun vorliegen und ab ihre sofort Gültigkeit haben.
Danach haben die Produkte Biscaya und Calypso ab sofort die neue Auflage NB 6613 die besagt:
NB6613: Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der „Ergosterol-Biosynthese-Hemmer“ (Azol-Fungizide) angewendet werden. Es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist nachweislich der Gebrauchsanleitung des entsprechenden Fungizids erlaubt. Grundsätzlich ist die Bienenschutzverordnung in der geltenden Fassung zu beachten.
Bei Biscaya konnte die Unbedenklichkeit des Wirkstoffes in Tankmischung in Form von aussagefähigen Versuchen belegt werden. Deshalb gilt für die Produkte Propulse und Proline ab sofort die ebenfalls neue Auflage NB 6645 mit folgendem Wortlaut:
NB 6645: Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.
Für die Anwendungspraxis bedeutet das:
Die in der Rapsblüte empfohlene Tankmischung bestehend aus Biscaya und Propulse bleibt weiterhin als B4 (nicht bienengefährlich) eingestuft und kann damit auch im blühenden Rapsbestand eingesetzt werden.
Andere Tankmischungen aus Thiacloprid-haltigen Insektiziden und Fungiziden, welche „Ergosterol-Biosynthese-Hemmer“ (Azol-Fungizide) enthalten (mit Ausnahme der Produkte Propulse und Proline), werden ab sofort als B1 und damit als bienengefährlich eingestuft.