Pflanzenschutzmittel – Achtung: Widerruf der Zulassung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2020
Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten entschieden, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 wurden Fristen für die Beendigung bestehender Zulassungen und den Aufbrauch festgesetzt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft infolgedessen zum 3. August 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya.
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.