Pflanzenschutzmittel –Wichtige Notfallzulassung für den Tomatenanbau unter Glas
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Isonet -T mit dem Wirkstoff (E,Z,Z)-3,8,11-Tetradecatrien-1-ylacetat+(E,Z)-3,8-Tetradecadien-1-ylacetat zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) in Tomate beschränkt.
Die Zulassung von Isonet -T wird für die Zeit vom 19. Februar 2020 bis zum 17. Juni 2020 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 4.000 Einheiten Isonet-T (398.000 Dispenser) ausreichend für ca. 398 ha Tomatenanbau unter Glas begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) darf ab Pflanzung im Gewächshaus und in der Folge im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis 71 als Verwirrungsmethode und damit zur Störung der Paarung der Tomatenminiermotte (Tuta absoluta).
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Anwendung bzw. das Ausbringen von Dispensern erfolgt zwischen den Pflanzreihen. Dabei beträgt der entsprechende Aufwand 800 bis 1.000 Dispenser/ha.
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.