Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 auf einen Blick
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ausschließlich zur Aussaat des bereits in 2019 mit TMTD 98% Satec (Wirkstoff: Thiram) gebeizten Rapssaatgutes eine Zulassung für die Zeit vom 15. Juli bis zum 11. November 2020 für 120 Tage erteilt. Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut aufgeführten Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen (SF6142-1).
Für Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis sp. tenebrionis) wurde eine Notfallzulassung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel im ökologischen Landbau für die Zeit vom 30. April bis zum 27. August 2020 erteilt. Das Mittel kann bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven (BBCH 31 - 79) mit 5 Liter/ha gespritzt werden (auch als Unterblattbehandlung). Wartezeit: F.
Für ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonella-Granulosevirus Isolat V14) wurde erneut die Zulassung gegen den Apfelwickler in Kernobst vom 11. Mai bis zum 7. September 2020 erteilt. Ab dem Schlüpfen der ersten Larven können maximal 10 Behandlungen mit 0,05 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 Liter Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 2,5 m Kronenhöhe) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt maximal 8 sonnige Tage. Wartezeit: F.
Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole ist gegen die Kirschessigfliege und Kirschfruchtfliegen in Süß- und Sauerkirsche vom 1. Mai bis zum 28. August 2020, und gegen die Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni bis 12. Oktober 2020 zugelassen. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege kann bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 81 bis 87) maximal zweimal mit 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (in Süß- und Sauerkirsche maximal 1,0 Liter/ha je Behandlung und 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr, in Pflaume, Zwetschge, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich maximal 0,75 Liter/ha je Behandlung und 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr) gespritzt oder gesprüht werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 7 Tage. Wartezeit: 7 Tage. Zum Schutz des Grundwassers keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten folgende reduzierte Abstände: 50% - 15m, 75% - 10m, 90% - 5m. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten.
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) steht aufgrund von Zulassungen für Notfallsituationen wieder jeweils für 120 Tage in Stein- und Beerenobst zur Verfügung:
Gegen Maulbeerschildlaus, Rote Austernschildlaus, San José-Schildlaus, Gemeine Napfschildlaus und Kleine Runde Schalenschildlaus in Steinobst ist das Mittel vom 1. Mai bis zum 28. August 2020 zugelassen. Nach der Blüte (ab BBCH 69), nach Warndienstaufruf und Befallsfeststellung kann mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 Liter/ha) in 250 bis 500 Liter Wasser/ha je m Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: 21 Tage. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
In Johannisbeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere im Freiland ist Movento 100 SC gegen Wanderlarven und erwachsene Tiere der Maulbeerschildlaus, Gemeine Napfschildlaus, Gemeine Kommaschildlaus, Pfirsichschildlaus, San José Schildlaus, Wollige Rebenschildlaus und Zitrusschmierlaus vom 1. Mai bis zum 28. August 2020 zugelassen. Nach der Ernte (ab BBCH 91), nach Warndienstaufruf kann mit 0,75 Liter/ha in 600 bis 1.000 Liter/ha (maximal 1,5 Liter/ha und Jahr) gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: F. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.