Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.02.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) wieder in Kartoffel auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau und neu zusätzlich in Spargel, ab dem 19. Februar bis zum 17. Juni 2020 befristet für 120 Tage zugelassen.
In Kartoffel kann das Mittel mit 30 kg/ha beim Legen der Kartoffeln mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden. In Spargel wird Attracap mit 30 kg/ha mit einem Granulatstreuer auf den abgefrästen Damm gestreut.
Achtung: Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen
- das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist
- das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
- bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist
Hinweise:
- Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.
- Keine Ausbringung bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s.
- Die Granulate sind vollständig in den Boden einzuarbeiten. Sollten sie auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, sind sie umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten.
- Wartezeit: F.
Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau für die Zeit vom 15. Februar bis zum 13. Juni 2020 erteilt. Spruzit Neu kann gegen Apfelblütenstecher in Kernobst nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf vor der Blüte mit 2,3 Liter/ha in maximal 500 Liter Wasser/ha und Meter Kronenhöhe (maximal 2 Meter Kronenhöhe, 4,6 Liter/ha je Behandlung) gespritzt oder gesprüht werden.
Achtung: Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät (90%) erfolgen. Zudem ist folgender Mindestabstand einzuhalten: 30m.