Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.03.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat nach Artikel 53 die folgenden Zulassungen für Notfallsituationen erteilt:
Teppeki (Wirkstoff: Flonicamid) ist gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April bis zum 29. Juli für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf vom 2-Blattstadium bis zur Ernte mit 140 g/ha in 200 bis 500 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Es ist maximal 1 Behandlung zulässig.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Wartezeit: 60 Tage.
Proman (Wirkstoff: Metobromuron) ist zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Buschbohne im Freiland befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 1. April bis 29. Juli 2019 mit 2,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.
Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NG404).
Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist gegen die Hopfenblattlaus in Hopfen vom 1. Mai bis 15. Juli 2019 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bzw. nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,0 Liter/ha in maximal 3.000 Liter/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es ist maximal 1 Behandlung ab 10% der Gerüsthöhe erreicht bis Ende des Längenwachstums zulässig. Wartezeit: F.
Achtung: Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau für die Zeit vom 15. März bis 12. Juli 2019 erteilt. Spruzit Neu kann gegen freifressende Schmetterlingsraupen in johannisbeerartigem Beerenobst im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 10 Liter/ha in maximal 1.000 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: 3 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät (90%) erfolgen. Zudem ist folgender Mindestabstand einzuhalten: 20m.