Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53 in Hopfen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.08.2019
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Luna Sensation (Wirkstoffe: Trifloxystrobin + Fluopyram) gegen Echten Mehltau in Hopfen (ausschließlich mehltauanfällige Sorten wie Herkules, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Polaris und Nuggetom) vom 17. Juli bis zum 13. November 2020 für 120 Tage zugelassen.
Das Mittel kann bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf bis BBCH 37 mit 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha, BBCH 37 bis 55 mit 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha und BBCH 55 bis 79 mit 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen zulässig. Wartezeit: 21 Tage.
Achtung: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90%-20m (NW607-1). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).