Pflanzenschutzmittel – Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.01.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) zur Inkrustierung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) von Saatgut von Speisezwiebeln im Freiland, Nutzung als Trockenzwiebel, ab dem 20. Dezember 2019 bis zum 17. April 2020, befristet für 120 Tage zugelassen. Die Behandlung kann mit 62,5 ml pro Einheit Saatgut (1 Einheit = 250.000 Samen) entsprechend 218,75 ml/ha (bei maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha) erfolgen.
Anwendung nur in stationären Saatgutbeizanlagen, die in der Liste „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT6991). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (NH6831).
Achtung: Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden (NH6632). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH678). Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen (NH677). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681).