Pflanzenschutzmittel – Wichtige Notfallzulassung für die Pflanzguterzeugung von Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.04.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Promanal HP mit dem Wirkstoff Paraffinöl zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffeln zur Pflanzenguterzeugung begrenzt.
Die Zulassung von Promanal HP wird für die Zeit vom 20. April 2020 bis zum 17. August 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 24.500 Liter begrenzt was bei 5 Behandlungen rund 1000 ha Behandlungsfläche entspricht.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel gegen Virusvektoren darf nach Warndienstaufruf bzw. nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle in der Pflanzguterzeugung von Kartoffeln gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 5 Anwendungen begrenzt. Davon dürfen maximal 3 Anwendungen im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 24 durchgeführt werden. Die restlichen 2 Anwendungen dürfen mit der jeweils u.a. Aufwandmenge im Entwicklungsbereich BBCH 25 bis BBCH 95 durchgeführt werden. Dabei muss der Behandlungsabstand zwischen den Behandlungen im BBCH-Bereich 10 bis 24 muss mindestens 3 Tage, im BBCH-Bereich 25 bis 95 mindestens 7 Tage betragen.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt in BBCH 10-24 jeweils 3,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter/ha Wasser und im Bereich BBCH 25 bis 95 jeweils 7,0 Liter/ha ebenfalls in 200 bis 400 Liter/ha Wasser. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.