Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung zur Spinnmilbenbekämpfung in Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2020
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Milbeknock mit dem Wirkstoff Milbemectin zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen gegen Spinnmilben in Kartoffeln begrenzt.
Die Zulassung von Milbeknock wird für die Zeit vom 6. Mai 2020 bis zum 2. September 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 10.000 Liter ausreichend für etwa 10.000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau bei zwei Anwendungen begrenzt
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Das Mittel darf im Kartoffelanbau zur Bekämpfung von Spinnmilben nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 21 bis BBCH 85 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und Wartezeit
Der Mittelaufwand beträgt 1,0 Liter/ha in 800 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist damit durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.